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Alarmanlagen Gestohlene Firmengeheimnisse oder persönliche Erbstücke sind jedoch unwiederbringlich verloren. Auch auf Umsatzverlusten aufgrund von einbruchsbedingten Betriebsschließungen bleiben Sie sitzen. Unsere Empfehlung lautet daher: Rechtzeitige Prävention und Abschreckung statt nachträglichem Katzenjammer. Alarmanlagen dienen der unmittelbaren Erkennung von Gefahrensituationen sowie Einbruchsversuchen und Weiterleitung der Alarmmeldung, z. Bsp. an ein Wach- oder Sicherheitsunternehmen. Eine Alarmmeldung wird durch den Bruch einer Fensterscheibe, das unberechtigte Öffnen einer Tür oder eines Fensters, oder durch die unbefugte Begehung von Räumen ausgelöst. Nach der Übertragung der Meldung an ein Wach- oder Sicherheitsunternehmen können sofortige Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Im Falle einer konkreten Personengefährdung besteht auch die Möglichkeit, einen Überfallalarm über spezielle Überfallmelder abzusetzen, welche manuell auszulösen sind. Einbruchmeldeanlagen dienen aber vor allem der Prävention, da für den Einbrecher, das Risiko entdeckt zu werden, erheblich vergrößert wird.
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