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THURSDAY, 05 DECEMBER 2024 04:55

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AGB

1. Geltung

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dolomitenspeed- Andrea Trojer (im folgenden kurz dolomitenspeed genannt) gelten für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen, die dolomitenspeed gegenüber einem Vertragspartner erbringt, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.
Sofern in diesen AGB nichts anderes vereinbart ist, gelten die allgemeinen Lieferbedingungen, herausgegeben vom Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs, in der jeweils geltenden Fassung; der Auftraggeber bestätigt, dass ihm diese zur Kenntnis gebracht wurden.

2. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag mit dolomitenspeed kommt zustande, sobald der vom Auftraggeber erteilte Auftrag von dolomitenspeed schriftlich, per Telefax, online oder per e-mail angenommen wurde. Alle Angebote von dolomitenspeed sind immer freibleibend.


3. Preise und Zahlung
3.1 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes und sind laut Bindungsdauer gültig. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet. Die Preise gelten ab Werk bzw. ab Lager von dolomitenspeed. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der Käufer ebenso wie Transport- und Zustellkosten. Eine allenfalls vom Käufer gewünschte Transportversicherung wird gesondert verrechnet.

3.2 Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, mit Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig.
3.3 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch dolomitenspeed. Bei Zahlungsverzug ist dolomitenspeed berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Außerdem ist tirolspeed bei Zahlungsverzug berechtigt, vertragliche Leistungen aus Dienstleistungsverträgen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
3.4 Jedenfalls ausgeschlossen ist die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von tirolspeed nicht anerkannter Mängel.
3.5 dolomitenspeed behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei Nichtbezahlung ein Inkassobüro mit dem Eintreiben der Forderung zu beauftragen.


4. Lieferung
4.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von dolomitenspeed.
4.2 Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von dolomitenspeed entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Gewährleistung erlischt automatisch, sobald Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden. Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, daß der Käufer die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von dolomitenspeed bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Käufer beigestelltes Material zurückzuführen sind. tirolspeed haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.


5. Rücktritt
5.1 dolomitenspeed ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstanden sind, und dieser auf Begehren von dolomitenspeed weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit erbringt oder wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Auftrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird;
Der Rücktritt kann auch erfolgen, wenn die Gewährleistung der Internetanbindung durch
Umwelteinflüsse oder andere Gründe nicht mehr gewährleistet werden kann.
5.2 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von dolomitenspeed sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde, sowie für von dolomitenspeed erbrachte Vorbereitungshandlungen.dolomitenspeed steht anstelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.
5.3 Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht vondolomitenspeed zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des für tirolspeed nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des Nettoauftragswerts als vereinbart. Das richterliche Mäßigungsrecht wird ausgeschlossen.


6. Haftung
tirolspeed haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögenschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten, verloren gegangenen Daten, und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind - soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht - ausgeschlossen. Insbesondere sind jegliche Ansprüche bei Ausfall des tirolspeed Funknetzes bzw. dolomitenspeed Servern ausgeschlossen.
Die Ersatzpflicht ist - soweit zwingendes Recht dem nicht entgegen steht - für jedes schadenverursachende Ereignis gegenüber dem einzelnen Geschädigten mit Euro 2.000,00, gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit Euro 8.000,00 beschränkt. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, so verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilsmäßig.


7. Software Bedingungen
Wird für den Betrieb von Anlagen oder Geräten (Hardware), die dolomitenspeed geliefert hat, dem Benutzer Software überlassen, erhält der Benutzer das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die Software unter Einhaltung der vertraglichen Spezifikationen am vereinbarten Aufstellungsort zu benutzen und zwar ausschließlich zum Betrieb der jeweils vertragsgegenständlichen Hardware. Alle anderen Rechte an der Software sind dem Lizenzgeber vorbehalten; ohne dessen vorheriges schriftliches Einverständnis ist der Benutzer daher insbesondere nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder auf einer anderen als der vertragsgegenständlichen Hardware zu benutzen.


8. Datenschutz und Sicherheit
8.1 Die Mitarbeiter von dolomitenspeed unterliegen der Schweigepflicht des Fernmeldegesetzes und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Soweit für die Abrechnung unbedingt erforderlich, können Inhaltsdaten gespeichert werden. Über das technisch notwendige Mindestmaß werden Inhaltsdaten jedoch nicht gespeichert und keinesfalls ausgewertet. dolomitenspeed ist berechtigt, Access-Statistiken zu führen.
8.2 dolomitenspeed ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Kundendaten zu schützen. dolomitenspeed haftet jedoch nicht, wenn sich Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden.
8.3 dolomitenspeed behält sich vor, Kunden, bei denen der begründete Verdacht besteht, daß von ihrem Anschluß Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für dolomitenspeed- oder andere Rechner sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von dolomitenspeed überlicherweise verrechneten Stundensätzen dem Vertragspartner verrechnet.


9. Pflichten des Benutzers
Der Benutzer ist allein verantwortlich für die Wahrung sämtlicher Rechte des Lizenzgebers an der Software und die Wahrung der Ansprüche des Lizenzgebers auf Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch durch seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen bzw. Dritte. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages aufrecht.


10. Lieferung von Software
dolomitenspeed übernimmt keine Gewähr dafür, daß die gelieferte Software mit anderen Programmen des Vertragspartners zusammenarbeitet, und daß die Software jederzeit und fehlerfrei funktioniert. Weiters übernimmt dolomitenspeed keine Gewähr, daß sämtliche Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.


11. Bestimmungen für Firewalls
Bei Firewalls, die von dolomitenspeed aufgestellt und/oder überprüft wurden, geht dolomitenspeed mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem jeweiligen Stand der Technik vor. dolomitenspeed weist jedoch ausdrücklich darauf hin, daß absolute Sicherheit (100 %) von Firewall-Systemen nicht gewährleistet werden kann. Eine Haftung von dolomitenspeed aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für allfällige Nachteile ist deshalb ausgeschlossen. dolomitenspeed weist weiters darauf hin, daß keinerlei Haftung für Anwendungsfehler im Bereich des Vertragspartners übernommen wird. Dasselbe gilt für eigenmächtige Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis von dolomitenspeed.


12. Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen
12.1 Die angeführten Preise enthalten nicht Nutzungskosten von Übertragungseinrichtungen (zB Telefongebühren) bis zum ausgewählten Point of Presence, die am Standort des Vertragspartners anfallenden Kosten, sowie die Kosten von Ausrüstungen (Hard- und Software), die zur ausschließlichen Nutzung durch den Vertragspartner am Point of Presence von dolomitenspeed beigestellt werden. Ebenfalls nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den Anschluß am Point of Presence erreicht werden.
12.2 dolomitenspeed betreibt die angebotenen Dienste mit höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. dolomitenspeed übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, daß diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, daß die gewünschten Verbindungen jederzeit hergestellt werden können, oder daß gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
12.3 dolomitenspeed haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von dolomitenspeed zugänglich sind. Jeder Vertragspartner von dolomitenspeed verpflichtet sich, bei der Nutzung der von dolomitenspeed angebotenen Dienste und Datenleitungen die österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften einzuhalten, insbesondere die Vorschriften des Pornographiegesetzes, BGBl 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8.5.1945, StGBl 13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches. Sofern der Vertragspartner seinerseits Wiederverkäufer (Reseller) ist, wird er diese Verpflichtung seinen Kunden auferlegen.
12.4 Sonstige vereinbarte Leistungen an beigestellter Hard- und Software, (zB Installationen, Funktionserweiterungen etc) erbringt tirolspeed in dem Ausmaß, das unter den vom Vertragspartner beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. dolomitenspeed übernimmt keine Gewähr, daß aus den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Vertragspartners hergestellt werden können.


13. Sonstige Bestimmungen
13.1 Gerichtsstand ist Lienz, es kann nur österreichisches Recht zur
Anwendung kommen.
13.2 Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen.
13.3 dolomitenspeed ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
13.4 Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bestimmungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.

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